Vorbereitung des Kaufvertrages

Wir kümmern uns um die Vorbereitung des notariellen Kaufvertrages


Häufig hört man ja: “Um die Verträge muss ich mich nicht kümmern. Das veranlasst ja der Käufer und der Notar prüft alles! “

Doch Vorsicht: Der Notar beurkundet Ihren Willen. Er prüft auch die rechtliche Zulässigkeit lhrer Vereinbarungen und kümmert sich um den regulären Ablauf des Eigentumsüberganges.

Aber: Überlassen Sie nicht die Ausgestaltung des Vertrages ausschließlich dem Käufer.  Ihre Interessen müssen in dem Vertrag genauso berücksichtigt werden!

Die Tatsache, dass ein regulärer Immobilienverkauf beim Notar beurkundet werden muss, gibt Ihnen eine große Sicherheit. Zumindest formelle Fehler können hier kaum passieren. Der Notar ist ein
neutraler Berater.

Etliche Passagen in Kaufverträgen über Grundstücksgeschäfte werden standardisiert verwendet und bieten Ihnen damit Sicherheit.

Auch um die Abwicklung der behördlichen Schritte, das Einholen von Negativzeugnissen, den Eintrag einer Auflassungsvormerkung sowie die Umtragung des Eigentums kümmert sich das Notariat. Es wird auch den Käufer zur Zahlung auffordern, wenn alle Voraussetzungen vorliegen.

Um diese Dinge müssen Sie sich also nicht kümmern.

Besondere Vereinbarungen

Neben den üblichen und nötigen Abschnitten eines Kaufvertrages können aber zusätzliche Vereinbarungen getroffen werden.

Diese umfassen beispielsweise besondere Zahlungsmodalitäten, Übergabezeitpunkt, Anzahlungen, mitverkauftes Inventar oder vom Verkäufer und Käufer zu erbringende Leistungen.

Alle diese Vereinbarungen werden vom Notar auf ihre rechtliche Zulässigkeit geprüft. Der Notar kann aber nicht wissen, ob der Inhalt der Vereinbarung tatsachlich dem entspricht, was Sie im Vorfeld
ausgehandelt haben.

Deshalb gilt: Überlassen Sie nicht dem Käufer die Ausgestaltung des Vertrages, sondern bringen Sie sich mit ein. Wir helfen Ihnen gerne bei der Vorbereitung des notariellen Kaufvertrages!