weitergehende Betreuung

Wir betreuen Sie bis zum Erhalt des Kaufpreises.

Nach dem Abschluss eines Kaufvertrages wird der Notar im Grundbuch Ihrer Immobilie eine sogenannte Auflassungsvormerkung eintragen lassen. Sie können sich das als eine Art Reservierung  vorstellen. Das bedeutet, dass der Anspruch des Erwerbers auf Ihre Immobilie namentlich eingetragen wird.

Die Eintragung dieser Vormerkung ist in der Regel auch eine der Voraussetzungen für die Zahlung des Kaufpreises. Diese dient als Sicherheit für den Käufer.

Kaufpreisfälligkeit

In der Urkunde wird neben dem Kaufpreis und den Zahlungsmodalitäten auch festgelegt, zu welchem Termin und unter welchen Voraussetzungen der Kaufpreis zur Zahlung fällig wird.

In der Regel wird vereinbart, dass die Fälligkeit nur dann eintritt, wenn

  • die Auflassungsvormerkung zu Gunsten des Käufers im Grundbuch eingetragen ist,
  • sämtliche behördlichen Genehmigungen vorliegen und
  • die Löschung aller nicht übernommenen Lasten im Grundbuch sichergestellt ist.

Auch kommt es häufig vor, dass zusätzlich ein genaues Datum eingetragen wird, vor dem die Zahlung nicht zu leisten ist.

Damit Sie zügig an den Kaufpreis für Ihre Immobilie gelangen, helfen wir Ihnen sowohl vor als auch nach dem Verkauf.